Die vollen Kosten sind zu zahlen und sind nicht erstattbar, sofern eine Stornierungsbenachrichtigung nicht mindestens 4 Wochen vor der geplanten Anreise eintrifft. Bei einer Stornierung fallen Gebühren in Höve von £200 an. Alle Stornierungen müssen in schriftlicher Form an die ILH erfolgen, und werden durch eine schriftliche Eingangsbestätigung der Schule validiert.
Von allen Schülern/-innen wird erwartet, das diese täglich und pünktlich zum Kurs erscheinen. ILH behält sich das Recht vor, Schüler/-innen bei schwererm Fehlverhalten, wenn dies durch die Schule als solches empfunden wird, des Kurses zu verweisen, ohne die Kosten zu erstatten.
Es ist uns nicht möglich, Kosten für Schüler/-innen zu erstatten, wenn diese den Kurs verspätet anfangen, Teile verpassen, oder den Kurs aus irgendwelchen Gründen frühzeitig beenden.
Gruppe 6 (Group 6) ist ein Programm in dem das Rauchen, sowohl wie der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt ist. Es ist Schülern/-innen während des gesamten Zeitraumes des Programms nicht gestattet zu rauchen, Alkohol, Drogen oder andere illegale Substanzen zu konsumieren. Schülern/-innen ist es während ihres gesamten Aufenthalts untersagt Alkohol, Zigaretten, oder andere illegale Substanzen zu konsumieren und/oder zu kaufen. Im Vereinigten Königreich ist es allen Minderjährigen untersagt dies zu tun.
ILH behält sich das Recht vor, den Kurs und Preis ohne Vorankündigung zu überarbeiten und verbessern. Wenn Sie für einen Kurs angenommen werden, werden die festgelegten Preise und Bedingungen jedoch nicht mehr verändert.
Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Verluste, Schäden, oder Unfälle die Sie in der Familie oder anderswo erleiden, oder wenn sie durch Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben, einen Teil des Kurses verpassen.
Schüler/-innen müssen vor der Anreise nach England eine angemessene Reise- und Krankenversicherung abschliessen. Schüler/-innen, die Bürger der Europäischen Union sind, benötigen eine gültige, europäische Krankenversicherungskarte.
Anmeldungen werden unter der Voraussetzung, dass der Schüler/-innen keine Krankheiten oder Gebrechen hat, die sich Nachteilig auf den Erfolg des Aufenthalts auswirken könnten, akzeptiert. Sollte der/die Schüler/-in eine übertragbare Krankkeit haben, musss dies zum Zeitpunkt der Buchung mit angegeben werden.
Die Verantwortung liegt bei den Eltern oder dem Vormund des Schülers/der Schülerin, sich beim Beförderer (z.B. der Fluggesellschaft) zu den Beförderungsbedingungen für alleinreisende Minderjährige zu erkundigen. Bei vielen Gesellschaften bestehen Sonderreglungen für alleinreisende Personen unter 18 Jahren.
Bei der Abreise wird unser Fahrer die Schüler/-innen bis zur Check-In Lounge begleiten. Wenn ein Fahrer angehalten wird zu warten, während ein Schüler/eine Schülerin eincheckt und zur Abflughalle durchgeht, fallen zusätzliche Kosten an, welche entsprechend verrechnet werden.